Das wahre Motiv der Gewalt in Nigeria

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Seit ungefähr zwei Jahren ist im Hinblick auf die häufigen Massaker an Christen immer wieder die Rede von ethnischen Konflikten. Dabei ist das Ziel der islamischen Sekte Boko Haram („westliche Bildung ist Sünde“), das islamische Recht (Scharia) in ganz Nigeria einzuführen, also auch im christlichen Süden, hinreichend bekannt. Bedurfte es wirklich erst eines Ultimatums an die christlichen Bewohner des überwiegend muslimischen Nordens, innerhalb von drei Tagen die Region zu verlassen, um das eigentliche Gewaltmotiv zu erkennen?

Um ihr religiöses und politisches Ziel zu erreichen, stiften islamische Terroristen zunächst Unruhe und Chaos, um die Stabilität des Staates zu untergraben. Die Aussage von Erzbischof von Abuja, John Olorunfemi Onaiyekan, ist somit nicht falsch wenn er sagt, dass sich der islamische Terror nicht nur gegen Christen, sondern gegen das ganze Land richte. Es wurden zwar bei den Anschlägen (leider) auch muslimische Passanten getroffen, aber eigentlich richten sie sich gegen Christen, die für die Islamisten das Haupthindernis zum islamischen „Gottesstaat“ sind. – Vermutlich kommt das Geld für den anvisierten Umsturz aus Saudi-Arabien.

Das Wirken der Islamisten wird oder wurde von mehreren Seiten aus begünstigt:

  • Die nigerianische Regierung ist zu schwach. Der Kardinal von Lagos hat deren Laxheit im Vorgehen gegen antichristliche Terroristen kritisiert: „Wenn die Regierung nicht dazu imstande ist, das Leben ihrer Bürger zu schützen, wozu haben wir denn überhaupt eine Regierung?“
  • Die islamischen Führer sind nicht konsequent. Es reicht nicht aus, wenn sie sich von Boko Haram mit der Aussage distanzieren, dass diese Sekte nicht zum wahren Islam gehöre. [Anmerkung: Wer repräsentiert den wahren Islam? Die Sunniten oder Schiiten? Gehören die Taliban, die Salafisten und andere radikale Gruppierungen etwa nicht dazu?]
  • Die Warnung vor einer religiösen Interpretation der jüngsten Gewalttaten, wie sie zum Beispiel der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Mazyk, ausgesprochen hat: „Dem Islam nutzten die Angriffe nicht, sondern vielmehr denjenigen, die kein Interesse an der Stabilität des ölreichen Landes hätten“. Bedeutet also: Weil die Angriffe dem Islam nicht nutzen, sind sie nicht religiös motiviert. Mazyk sollte lieber sagen: Weil die Angriffe dem (friedlichen) Islam schaden, dürfen Muslime in der ganzen Welt nicht dazu schweigen: Sie müssen sich klar und eindeutig gegen jegliche religiöse Gewalt positionieren. Dies fordert aktuell auch der Fraktionschef der CDU/CSU Volker Kauder.
  • Auch nigerianische Bischöfe haben in der Vergangenheit die Gewalt gegenüber Christen relativiert, um die Spannungen nicht weiter anzuheizen. Diese Beurteilung haben auch ausländische Bischöfe unkritisch übernommen.

Die aktuelle Berichterstattung spricht von einem „Kampf zwischen Christen und Muslimen in Nigeria“. Stopp: Dies ist schon wieder eine Relativierung. Die erste Frage ist, von welcher Seite geht die Gewalt aus? Die zweite Frage: Gehört Boko Haram jetzt auf einmal doch zum Islam? Die dritte Frage: Dürfen sich angegriffene Christen selbst verteidigen, weil der Staat einfach zu schwach ist? Christen kennen zwar die Feindesliebe ihres Herrn und Heilandes Jesus Christus – aber ganz ehrlich, wie würden wir uns verhalten? Würden wir uns freiwillig abschlachten lassen? Christen fliehen in der Regel, wenn sie noch können: Aufgrund der fortdauernden Angriffe wurden Hunderte in die Flucht getrieben. Ein Ende der Fluchtbewegungen ist noch nicht abzusehen. Beten wir doch dafür, dass der Staat endlich die bedrohten Christen und ihre Kirchen schützt, damit Christen nicht selbst zur Waffe greifen müssen. – HJE

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Vietnam: Wachsende Intoleranz gegenüber Andersdenkenden

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Frankfurt am Main/Hanoi. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurden Pastor Nguyen Trung Ton und die evangelische Christin Ho Thi Bich Khuong wegen angeblicher „Propaganda gegen die Sozialistische Republik Vietnam“ von einem Volksgericht der nordvietnamesischen Provinz Nghe An zu hohen Haftstrafen verurteilt. Die engagierten Christen haben sich für die Menschenrechte in Vietnam eingesetzt und wurden dafür bestraft, kommentierte die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) das Urteil. Pastor Ton war von der Nachrichtenagentur IDEA und IGFM zum Gefangenen des Monats März 2011 benannt worden. Die Menschenrechtsorganisation fordert Vietnam auf, das Recht auf Meinungsfreiheit zu respektieren und die beiden Christen sofort und bedingungslos freizulassen.

Der 40jährige Pastor Nguyen Trung Ton und die 44jährige Ho Thi Bich Khuong wurden am 15.1.2011 in der Provinz Nghe An verhaftet. Beide gehören der evangelischen Hauskirche „Full Gospel Church“ an, der trotz mehrerer Anträge die Zulassung verweigert wird. Da diese Hauskirche daher als „illegal“ gilt, werden ihre Gottesdienste von der Polizei und Miliz gewaltsam aufgelöst oder massiv gestört, wie zuletzt bei der Weihnachtsfeier am 24.12.2011.

Pastor Ton setzte sich nicht nur für seine Kirche und die Rechte der Christen ein, sondern auch für andere Randgruppen und Opfer des Unrechtssystems. Als Mitglieder der politischen Bewegung „Block 8406“ des katholischen Pfarrers Nguyen Van Ly berichteten er und seine Glaubensschwester Ho Thi Bich Khuong über die Lage der Menschenrechte, der Freiheiten und Demokratie in ihrem Land.

Am 29. Dezember 2011 in einem kurzen Prozess wurden Pastor Tom zu 2 Jahren Haft und anschließenden 2 Jahren Hausarrest, Frau Khuong zu 5 Jahren Haft und 5 Jahren Hausarrest verurteilt. Während der Verhandlung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, durfte Pastor Toms Rechtanwalt Ha Huy Son nur beschränkt sein Mandat wahrnehmen. In der Klageschrift, die der IGFM in Kopie vorliegt, wurde beiden Angeklagten vorgeworfen, die regierende Kommunistische Partei Vietnams (KPV), die Volksregierung und deren Politik kritisiert und verleumdet zu haben. Beide hätten das Ziel verfolgt, Gleichgesinnte zu finden, um einen „Regierungssturz“ herbeizuführen, die KPV zu entmachten und den sozialistischen Staat durch ein pluralistisches Mehrparteiensystem zu ersetzen“, so die Anklage.

Die IGFM stellt eine wachsende Intoleranz gegenüber Andersdenkenden in Vietnam fest. Die Verurteilung der beiden Menschenrechtsverteidiger sieht die IGFM als eklatanten Verstoß gegen Artikel 19 (Recht auf Meinungsäußerung) des Internationalen Pakts über Politische und Bürgerliche Rechte, dessen Mitgliedsstaat Vietnam seit 1982 ist.

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Weihnachten im Iran: Gottesdienstauflösung – noch keine Freiheit für Pastor Nadarkhani

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Wie die evangelische Nachrichtenagentur idea unter Berufung auf Menschenrechtsorganisationen berichtet, haben Sicherheitskräfte einen vorweihnachtlichen Gottesdienst der pfingstkirchlichen Assemblies of God (Versammlung Gottes) aufgelöst und den Pastor sowie alle Besucher zeitweise verhaftet.

Der Vorfall habe sich am 23. Dezember in der südiranischen Stadt Ahwaz ereignet. Die meisten Christen, darunter viele Kinder, seien in Bussen abtransportiert, dann verhört und eingeschüchtert und schließlich nach Hause geschickt worden. Pastor Farhad Sabokrouh, seine Frau Shahnaz und zwei Älteste der Gemeinde mussten Heiligabend hinter Gittern verbringen, ehe auch sie freigelassen wurden. Ein Grund für das Vorgehen der Behörden sei nicht genannt worden. Nach Angaben der Organisation Christian Solidarity Worldwide (Christliche Solidarität Weltweit/CSW) in London gehört die Gemeinde Gottes in Ahwaz nicht zur Hauskirchenbewegung, in denen sich meist ehemalige Muslimen im Verborgenen treffen, sondern ist offiziell registriert. Pastor Farhad sei jedoch wiederholt bedroht worden, weil er die Aufnahme von Ex-Muslimen in seine Kirche nicht ablehne. Bereits in den vergangenen drei Jahren habe es ähnliche Störungen der Weihnachtsvorbereitungen gegeben.

Immer noch benötigt der zum Tode verurteilte Ex-Muslim Pastor Youcef Nadarkhani unsere Unterstützung. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) bietet jetzt die Möglichkeit einer Online-Petition. Diese wird mindestens sechs Monate laufen; dann werden die digital gesammelten Unterschriften den Abgeordneten des Deutschen Bundestages übergeben. Die Forderung ist die gleiche wie bei herkömmlichen Appelllisten: Sofortige und bedingungslose Freiheit für Youcef Nadarkhani – Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht.

Schließen Sie sich an – und handeln Sie jetzt!  Klicken Sie bei der Petition rechts oben auf “Unterschreiben” und folgen Sie der weiteren Anleitung! Beten Sie auch in diesem Anliegen! 

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Ägypten und Iran – Zwei „Sorgenkinder“ von Menschenrechtlern

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Ägypten: Sorge wegen Machtübernahme durch Islamisten (siehe dazu Video: „Wohin steuert Ägypten?) - Iran: Staatlicher Kampf gegen Hauskirchen

Berlin. Unter ägyptischen Konvertiten und koptischen Christen wächst die Sorge vor einer Machtübernahme der Islamisten, der Ausweitung der Scharia und vor iranischen Verhältnissen am Nil. Die in diesem Ausmaß nicht erwarteten Wahlerfolge islamistischer Parteien könnten zu einer Auswanderungswelle von christlichen Kopten und säkularen Ägyptern führen, so die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) am 08.12.2011 bei einer Pressekonferenz in Berlin.

Auch unter iranischen Konvertiten wächst die Angst, vor allem vor neuen Massenverhaftungen von Konvertiten zur Weihnachtszeit wie im vergangenen Jahr. Wie die IGFM berichtet, hat die Islamische Republik Iran die Verfolgung von christlichen Hausgemeinden und Konvertiten weiter verschärft. Einschüchterungen und Drohungen hätten in den vergangenen Monaten deutlich zugenommen. Der iranische Geheimdienstminister, der schiitische Geistliche Heydar Moslehi, hatte Ende November “neue Anstrengungen” im Kampf gegen Hausgemeinden verkündet.

Die IGFM weist darauf hin, dass vor allem die Leiter von Konvertitengemeinden systematisch vom iranischen Geheimdienst eingeschüchtert und bedroht werden. Da fast allen offiziell genehmigten Kirchengemeinden Gottesdienste in der Landessprache Farsi verboten sind und ehemalige Muslime Sorge vor Entdeckung und Verhaftung hätten, träfen sich die meisten Konvertiten heimlich in Hausgemeinden.

International Aufsehen erregte der Fall es iranischen Pastors Youcef Nadarkhani. Entgegen der in der Islamischen Republik gängigen Praxis der Behörden war er ganz offiziell wegen „Abfall vom Islam“ und „Verbreitung nichtislamischer Lehren“ zum Tod durch den Strang verurteilt worden. Das am 22. September 2010 von einem Revolutionsgericht verhängte Todesurteil ist dank internationaler Proteste noch nicht vollstreckt. Die IGFM appellierte an die Öffentlichkeit, trotz der nuklearen Bedrohung durch den Iran auch die Menschenrechtsverletzungen der Islamischen Republik an ihren eigenen Bürgern im Fokus zu behalten.

Angst bei ägyptischen Konvertiten. Konvertiten, Baha’i, Atheisten und Säkularisten in Ägypten würden die Verfolgung von religiösen Minderheiten und Andersdenkenden im Iran sehr aufmerksam verfolgen, da sie eine Machtübernahme von Islamisten im eigenen Land vor Augen haben. Das überraschend sehr starke Abschneiden der ultra-fundamentalistischen Salafisten bei den ägyptischen Parlamentswahlen hat viele Ägypter schockiert. Die Salafisten haben als ihr Ziel die uneingeschränkte Durchsetzung der Scharia, des islamischen Rechtssystems, verkündet – ohne Rücksicht auf völkerrechtlich bindende Menschenrechtsverträge, die Ägypten ratifiziert hat. Dazu gehören neben drakonischen Körperstrafen wie Auspeitschungen und Amputationen auch die Todesstrafe für den Abfall vom Islam und die völlige Rechtlosigkeit für „nicht geschützte“ religiöse Minderheiten wie Baha’i.

Für ein Ende der Kuscheldiplomatie: IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin forderte bei der Pressekonferenz in Berlin einen konsequenten Einsatz für Menschenrechte: „Christen haben in islamischen Staaten wie Iran und Ägypten mindere Rechte. Das gleiche gilt für Frauen. Das darf die Außenpolitik demokratischer Staaten nicht hinnehmen. Die Kuscheldiplomatie muss beendet werden!“

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Kuba: Die Revolution von 1959 ist vorüber, aber…

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…wie steht es mit den Menschenrechten? Ein christlicher Reiseveranstalter (Liebenzeller Mission) wirbt im Freizeiten-Katalog 2012 unter anderem für einen Aufenthalt auf Kuba, das er als Trauminsel anpreist und dabei bemerkt, dass die Revolution von 1959 ja vorüber sei; er malt alles in den schönsten Farben, wie sie nur ein ahnungsloser Tourist sehen kann. Entweder ist es das Unwissen des Reiseveranstalters (nur schwer zu glauben) oder aber geschäftliches Kalkül.

Deswegen sei hier allen, die hinter die Kulissen schauen wollen, die Lektüre folgender Pressemitteilung empfohlen:

Havanna/Frankfurt am Main. – Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, wurde am 2. Dezember eine Gruppe von etwa 50 Bürgerrechtlern in Palma Soriano in der Provinz Santiago de Cuba von der Polizei angegriffen und misshandelt.Die Bürgerrechtler schwenkten eine kubanische Flagge und skandierten “lang leben die Menschenrechte”, als sie von Polizisten mit Schlagstöcken attackiert, brutal geschlagen, getreten und anschließend in Busse gezerrt wurden. 31 der Demonstranten befinden sich momentan in Haft. Darunter auch José Daniel Ferrer Garcia und Angel Moya Acosta, Mitglieder der “Gruppe 75″.

Die Menschenrechtsaktivisten trafen sich im Haus der kürzlich verhafteten Dissidentin Liudmila Rodriguez. Als sie das Haus verließen und “lang leben die Menschenrechte” skandierten, wurden sie von der Polizei angriffen. Als einige der Nachbarn Partei ergreifen wollten, setzte die Polizei Pfefferspray ein, um diese zurückzudrängen. Einige der Demonstranten mussten medizinisch versorgt werden, bevor sie ins Gefängnis gebracht werden konnten. Sie hatten so viel Blut im Gesicht, dass Augenzeugen sie nicht identifizieren konnten.

José Daniel Ferrer Garcia, Vorsitzender der Dachorganisation “Patriotische Union Kubas”, und Angel Moya Acosta, gehören der Gruppe jener 75 kubanischen Dissidenten an, die im März 2003 festgenommen und zu Haftstrafen zwischen sechs und 28 Jahren verurteilt wurden. Sie hatten sich geweigert, wie andere Mitglieder der “Gruppe 75″ als Bedingung für ihre Freilassung nach Spanien ausgewiesen zu werden, und befanden sich erst seit kurzem wieder auf freiem Fuß.

Wie die IGFM berichtet, sind Einschüchterungen und Gewalt gegen Bürgerrechtsaktivisten auch nach der Machtübernahme von Raúl Castro im Jahr 2006 an der Tagesordnung und wurden teilweise sogar verschärft. Die IGFM weist in diesem Zusammenhang auf Ivón Mayes, Mitglied der Gefangenenhilfsorganisation “Damas de Blanco” (Damen in Weiß) hin, die am 30. November in Havanna bei Protesten gegen die Einparteien-Diktatur und die Lebensmittelrationierung verhaftet wurde. Seither fehlt von ihr jedes Lebenszeichen.

IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin verurteilt “das menschenrechtsverachtende Vorgehen der kubanischen Polizei”. Kuba liefere mit seiner repressiven Politik gegen die kubanische Zivilgesellschaft den Beweis, dass es reformunwillig sei, dies müssten die EU Staaten bei ihrer Kuba-Politik entsprechend berücksichtigen. “Diese grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung von Menschen- und Bürgerrechtsaktivisten und die systematische Missachtung von Menschenrechten in Kuba dürfe von den europäischen Regierungen nicht ignoriert werden”, so Lessenthin.

>>>Weitere Informationen zur Menschenrechtslage in der Republik Kuba

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Blasphemie-Opfer Asia Bibi/Pakistan: IGFM fordert Freispruch

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Frankfurt am Main. Am 10. November soll über den Antrag auf Freispruch der zum Tode verurteilten Asia Bibi entschieden werden. Die 40jährige fünffache Mutter wurde am 8.11.2010 von einem Gericht in der Provinz Punjab wegen angeblicher Beleidigung des Propheten zum Tode verurteilt. Mehrere Organisationen hatten unabhängig von einander berichtet, dass Asia Bibi Opfer persönlicher Rache wurde, ihr im Verfahren ein Verteidiger verwehrt wurde und Aussagen zu ihrem Nachteil abgesprochen worden waren. Die IGFM appellierte an den High Court in Lahore, in der entscheidenden Sitzung in den nächsten Tagen den Mut aufzubringen, dem vorliegenden Antrag auf Freispruch stattzugeben. Weiterhin forderte die IGFM die pakistanische Regierung auf, das Blasphemie-Gesetz abzuschaffen. Es seien Maßnahmen zu treffen, dass die erste Untersuchung von Anzeigen wegen Blasphemie nicht lokalen Behörden obliege, die unter Druck gesetzt werden könnten, sondern unabhängige und erfahrene Beamte beigezogen werden müssten. Die IGFM weist darauf hin, dass nicht nur Christen Opfer von Blasphemie-Anzeigen würden. Allein in der Provinz Punjab seien Mitte dieses Jahres 80 von 94 wegen angeblicher Blasphemie Inhaftierten Muslime gewesen.

Asia Bibi arbeitete Anfang Juni 2009 als Tagelöhnerin auf einem Landgut und hatte Wasser in einem Krug für eine Gruppe von muslimischen Mitarbeiterinnen geholt. Diese forderten Asia Bibi auf, sich zum Islam zu bekennen, da sie ansonsten das Wasser nicht trinken könnten. In dem darauffolgenden Streit soll Asia Bibi geantwortet haben, dass Jesus der wahre Prophet Gottes sei. Wenige Tage danach versuchten Einwohner des Dorfes Asia Bibi in ihre Gewalt zu bringen. Das verhinderte die Polizei durch ihre Verhaftung zum Schutz vor weiteren Übergriffen, wie sie angab. Auf Druck islamischer Geistlicher wurde Anklage gegen Frau Bibi erhoben. Am 14. Oktober 2009 folgte die erste Anhörung, ihre Verurteilung ein Jahr später am 8. November 2010. Obwohl Asia Bibi in einem Sicherheitstrakt des Bezirksgefängnisses in Sheikhupura inhaftiert ist, wurde sie vor kurzem von einer Wärterin tätlich angegriffen.

Im unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Verurteilung steht die Ermordung zweier prominenter Persönlichkeiten: Der Gouverneur der Provinz Punjab Salman Taseer und der christliche Minderheitenminister Shabaz Bhatti hatten sich für ein faires Verfahren bzw. ihre Freilassung eingesetzt und wurden deswegen auf offener Straße ermordet. Asia Bibi wurde im Oktober 2009 von der IGFM als „Gefangene des Monats“ benannt.

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Schluß mit der staatlichen Abtreibungsfinanzierung!

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Wussten Sie schon

  • Dass in Deutschland pro Jahr mindestens 150.000 Kinder durch Abtreibung getötet werden?
  • Dass 97 Prozent der Abtreibungen unter Benutzung des Beratungsscheines erfolgen? Dieser Schein berechtigt zu einem straffreien Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten 12 Wochen.
  • Dass von diesen Eingriffen über 90 Prozent von der Solidargemeinschaft, das heißt, von jedem von uns, mitfinanziert werden?
  • Dass die Bundesländer insgesamt mehr als 40 Millionen Euro für die Finanzierung dieser Tötungshandlungen in ihre Haushalte einstellen? Mit diesem Geld könnte zum Beispiel die Bezahlung von vielen tausend Krankenschwestern und Erzieher/innen attraktiver gestaltet werden.
  • Dass nach Abtreibungen die Betroffenen körperlich wie seelisch unter dieser – nicht rückgängig zu machenden Entscheidung –  oft jahrlelang leiden müssen?

Lebensschutzorganisationen wie AlfA und CDL lehnen Hilfe zum Töten ab und fordern

  • Dass über Steuern und Krankenversicherungsbeiträge keine Beihilfe zur Tötung ungeborener Kinder geleistet wird; denn eine private Finanzierung der Abtreibung zwingt eher zu einer Auseinandersetzung mit der Tötungshandlung und ihren Konsequenzen. Die staatliche Finanzierung bewirkt unterschwellig eine indirekte Rechtfertigung der Tötungshandlung.
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Türkei: Politisches Kalkül statt Lebensrettung

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Diyarbakir/Frankfurt am Main. Der kurdische Bürgermeister des türkischen Stadtbezirks Sur in Diyarbakir, Abdullah Demirbas, leidet an einer weit fortgeschrittenen erblichen Stoffwechselerkrankung (genetische Thrombophilie). Nur eine kurzfristige Behandlung im Ausland kann sein Leben retten – doch die Behörden verweigern ihm die Ausreise. Der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) liegen entsprechende Gutachten der Medizinischen Fakultät Istanbul sowie des Krankenhauses Diyarbakir vor. Wegen eines „Verstoßes“ gegen das „Gesetz der türkischen Buchstaben“ geriet Demirbas in das Visier der türkischen Behörden. Mit einem Schreiben bat die IGFM Bundesaußenminister Guido Westerwelle gestern um seine Unterstützung. Die IGFM sieht in dem Verhalten der Behörden „ein weiteres Beispiel für die Nonkonformität der Türkei mit europäischen Standards“.

Im Rahmen seiner Tätigkeit als Bürgermeister macht sich der kurdischstämmige Abdullah Demirbas für die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen stark und veröffentlichte unter anderem diverse städtische Dokumente in Kurdisch und anderen Minderheitensprachen. Nach Auffassung der türkischen Behörden verstieß er damit gegen das türkische Strafgesetz, welches in Artikel 222 (1) tStGB Haftstrafen für den Verstoß gegen das „Gesetz der türkischen Buchstaben“ 1353 von 1928 vorsieht. Aufgrund seiner weit fortgeschrittenen und in der Türkei nicht behandelbaren Erkrankung wurde er am 14. Mai 2010 aus der Untersuchungshaft entlassen, unterliegt jedoch einem Reiseverbot. Die der IGFM vorliegenden Gutachten türkischer Krankenhäuser bestätigen, dass eine Behandlung „nur im Ausland“ möglich sei.

Nach Aussage des Universitätsklinikums Frankfurt ist eine Behandlung in Deutschland möglich – jedoch nur bei persönlichem Erscheinen. Eine für die Behandlung notwendige Bestätigung seiner Versicherung zur Kostenübernahme wurde ihm trotz wiederholter Anfrage bisher nicht ausgehändigt – die IGFM geht von einer strategischen Verzögerungstaktik der türkischen Behörden aus. Als amtierender Bürgermeister ist Demirbas von Staats wegen krankenversichert.

Die IGFM fordert die sofortige Aufhebung des Ausreiseverbots für Abdullah Demirbas um ihm die Ausreise zur Behandlung zu ermöglichen, da im gegenteiligen Fall sein Leben in Gefahr ist. [Anmerkung zur korrekten Schreibweise des Namens: Abdullah Demirbaş]

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Iran: Neue Hoffnung für Pastor Nadarkhani

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Teheran/Frankfurt am Main. Das Oberste Gericht der Islamischen Republik Iran hat am Dienstag den Fall des zum Tode verurteilten Pastors Nadarkhani an die erste Instanz zurückverwiesen. Als Begründung gab es „unvollständige Ermittlungen“ an. Der iranische Pastor war am 22. September 2010 wegen „Apostasie“ und „Verbreitung nichtislamischer Lehren“ zum Tode durch den Strang verurteilt worden. Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM sieht darin „den ersten großen Erfolg für die internationale Gemeinschaft, im Ringen um die Freilassung Nadarkhanis“.

Nach Angaben der IGFM hatte Nadarkhanis Anwalt Mohammad Dadkhah am Montag darüber informiert, dass das Oberste Gericht den Fall an Irans „Führer“ Ayatollah Ali Khamenei weitergeleitet habe. Das Gericht wolle dessen „Meinung“ einholen. Ayatollah Khamenei, der Nachfolger von Revolutionsführer Khomeini, ist die höchste Autorität in der Islamischen Republik und verfügt über eine enorme Machfülle.

Der Fall des iranischen Pastors hat international immense Aufmerksamkeit erhalten. Als Reaktion darauf erhoben Vertreter des iranischen Regimes neue Vorwürfe gegen Nadarkhani. Er sei „Zionist“ und gefährde die nationale Sicherheit. Die IGFM weist darauf hin, dass sich weitere Iraner in der Islamischen Republik in Haft befinden, weil sie Christen geworden sind. >>>Weitere Informationen zu Pastor Youcef Nadarkhani, >>>sowie zur Lage der Menschenrechte in Iran 

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Iran: Eskalation der religiösen Verfolgung ist gewollt

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Berlin / Frankfurt am Main. Das Todesurteil gegen Pastor Youcef Nadarkhani bleibt bestehen, die Eskalation der religiösen Verfolgung ist vom Regime gewollt, kritisiert Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) am heutigen Dienstag in Berlin. Schmähungen des stellvertretenden Gouverneurs der Provinz Gilan, Nadarkhani sei ein „Vergewaltiger“, „Zionist“ und „Erpresser“ sollen die Öffentlichkeit verwirren. Die Strategie, Minderheiten und politisch Verfolgte zu kriminalisieren, darf nicht hingenommen werden, so die IGFM.

Seit der gefälschten Präsidentschaftswahl 2009 verzeichnet die IGFM eine massive Verschärfung der repressiven Politik gegen religiöse und ethnische Minderheiten sowie Menschenrechtsaktivisten und Medienschaffende. Die Regierung Ahmadinedschad geht mit großer Härte gegen sogenannte Apostaten (Konvertierte vom Islam zum Christentum) vor. So erging es auch Pastor Youcef Nadarkhani, welcher am 22. September 2010 wegen Apostasie und Evangelisation zum Tode verurteilt wurde. Er hatte sich geweigert, seine Kinder am Islamunterricht teilnehmen zu lassen. Im Rahmen ihrer Kampagne für Nadarkhani konnte die IGFM bisher nahezu 11.000 Unterschriften sammeln.

Der öffentliche Druck bewirkte bisher, dass das Todesurteil nicht vollstreckt wurde. Aber seit dem letzten September-Wochenende wird Nadarkhani bezichtigt, ein „Zionist“, „Vergewaltiger“ und „Erpresser“ zu sein – Vergewaltigung kann im Iran mit dem Tode bestraft werden. Lessenthin: „Die Kriminalisierung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen ist eine beliebte Methode von Diktaturen, die ihre Verbrechen gegen die Menschenwürde und gegen die Menschlichkeit kaschieren wollen. Die Öffentlichkeit darf sich nicht täuschen lassen!“

Nadarkhanis Fall an den Obersten Führer Khamenei verwiesen
Diese Verzögerung ist auch eine Chance. Da nun auch „der Oberste Führer“ Khamenei in den Fall involviert ist, dürfe der öffentliche Druck nicht nachlassen. Im Gegenteil: Er müsse noch verstärkt werden. Lessenthin dankt der saarländischen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer und dem CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe für ihr Engagement als Politische Paten. Das Iran-Patenschaftsprogramm der IGFM wird parteiübergreifend von über 20 Abgeordneten des Bundes- und Europaparlaments unterstützt.

Religiöse Minderheiten im Iran
Seit der Islamischen Revolution werden religiöse Minderheiten, wie Bahā’ī, Sufis, Christen, Zoroastrier und Mandäer in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens diskriminiert. So dürfen Nichtmuslime keine Musliminnen heiraten (Paragraph 17 des Eheschutzgesetzes und Paragraph 1059 des Zivilgesetzbuchs). Konvertiten und nicht geschützte Religionen (wie Bahā’ī und Ahmadi) haben keinerlei Rechtssicherheit.

>>>Weitere Informationen zu Pastor Youcef Nadarkhani

>>>sowie zur Lage der Menschenrechte in Iran

Siehe auch Facebook-Seite der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte

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