Nur bedingte Freilassungen im Iran
Die Freude über die aktuell freigelassenen Christinnen Maryam Rostampour und Marzieh Amirizadeh Esmaeilabad ist nicht ganz ungetrübt (IGFM und Open Doors brachten am 18./19.11.09 die gute Nachricht der Freilassung). Die Haftentlassung ist bei Konvertiten an Bedingungen gebunden: Gängige Praxis im Iran ist es, das Christen nach ihrer Entlassung weiterhin zu gerichtlichen Anhörungen erscheinen müssen.
Dabei sind die beiden Frauen genau genommen gar keine Konvertitinnen: In einer kurzen Verhandlung am 9. August 2009 befragte der Richter sie nach ihrer Religion. Darauf antworteten die Frauen: „Wir lieben Jesus. Und ja, wir sind Christen. Wir wurden in eine muslimische Familie hineingeboren, aber wir waren keine Muslime.“ Der Richter wies sie an, darüber nachzudenken, ob sie ihrem Glauben an Jesus abschwören und zum Islam zurückkehren wollen. Doch die Frauen weigerten sich und blieben Jesus treu. – Was für eine Logik: Wie kann jemand zurückkehren zu einem Glauben, den er nie gehabt hat?
Die IGFM appelliert jetzt auch, den am 12. Oktober 2009 in der Provinz Guilan inhaftierten Pastor Youcef Nadarkhani freizulassen. Der Pastor war wegen seines Protestes gegen den Koran-Zwangsunterricht für christliche Kinder eingesperrt worden. Die IGFM: “Pastor Nadarkhani hat nur die ihm zustehenden Menschenrechte auf Meinungsfreiheit ausgeübt!” Die IGFM hebt in Verbindung mit dem Recht auf Religionsfreiheit den Appell von Papst Benedikt XVI vom 29.Oktober 2009 zur Wahrung der Rechte der christlichen Minderheit an den neuen iranischen Vatikan-Botschafter Akbat Naseri hervor. Wie ‘Die Tagespost’ am 3.11.09 berichtete, hofft Benedikt, dass sich ein vertrauensvoller und aufrichtiger Dialog zwischen dem heiligen Stuhl und den iranischen Behörden entwickle, um die Situation der christlichen Gemeinden im Land zu verbessern. Dies sagte der Pontifex bei der Überreichung des Beglaubigungsschreibens an den oben genannten Botschafter.
Die schlechte Nachricht aus dem Iran: Die Vollstreckung des Todesurteils an einen kurdischen Gefangenen konnte nicht mehr verhindert werden:
Der Anwalt des 28jährigen Ehsan Fattahian wurde am Sonntag den 8. November darüber informiert, dass er sich Mittwoch, dem 11. November um vier Uhr morgens im Zentralgefängnis von Sanandaj zur Hinrichtung seines Mandanten einfinden solle. Sanandaj ist die Hauptstadt der iranischen Provinz Kurdistan im Nordwesten des Landes, knapp 400 km westlich von Teheran. Ehsan Fattahian befand sich dort – zusammen mit anderen politischen Gefangenen – im Hungerstreik.
Nach Angaben der IGFM werden die Hinrichtungen in der Regel durch Strangulieren vollstreckt, indem die Opfer mit einem Strick um den Hals langsam an einem Kran in die Höhe gezogen werden. Der Todeskampf der Opfer dauere zum Teil mehrere Minuten.
(Sechzehn weitere politische Aktivisten der kurdischen Minderheit des Iran sollen ebenfalls auf Ihre Exekution warten).
Heinz Josef Ernst
