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Aufruf zur Religionsfreiheit

Anlässlich des Kongresses „Gedenket der Märtyrer – Christenverfolgung heute“ vom 22. bis 25. November 2009 in Schwäbisch Gmünd haben die Veranstalter – das Christliche Gästezentrum Württemberg „Schönblick“ und die Evangelische Nachrichtenagentur idea (Wetzlar) – und die 10 Kooperationspartner sowie die etwa 250 Teilnehmer mit überwältigender Mehrheit einen Aufruf beschlossen >>>mehr.

Der Aufruf richtet sich an die Deutsche Bundesregierung.

Es bestand Einigkeit unter den Kongressteilnehmern: Der Schutz der Religionsfreiheit ist eine wesentliche Grundlage für unser menschenwürdiges Zusammenleben und die friedliche Koexistenz von Staaten. Die Gewährung von Glaubens- und Gewissensfreiheit trägt dazu bei, den “Kampf der Kulturen” zu entschärfen.

In muslimischen Ländern gibt es eine besondere Variante der Religionsfreiheit: Von einer anderen Religion zum Islam zu wechseln ist erlaubt; es wird sogar Zwangs-Islamisierung - besonders bei entführten minderjährigen Mädchen oder jungen Frauen – praktiziert,   aber den Islam zu verlassen und beispielsweise Christ zu werden, ist bei (Todes-)Strafe verboten. Dabei heißt es im Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: “Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden.” – HJE

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