Archiv für die 'Religionsfreiheit' Kategorie

Kein Zeichen von religiöser Intoleranz

Wie die Evangelische Nachrichtenagentur idea berichtet,  hat die Internationale Konferenz Bekennender Gemeinschaften (IKBG) auf den Schweizer Volksentscheid gegen den Bau neuer Minarette mit Verständnis und Zustimmung reagiert.

Für ein Bauverbot hatten am 29. November 57,5 Prozent der Teilnehmer gestimmt. Das Votum sei kein Zeichen religiöser Intoleranz, „als das es vielfach von Politikern, Kirchenleuten und Journalisten diffamiert wurde“. Die Entscheidung sei vielmehr „ein Nein zum Machtanspruch des Islam und zur Überfremdung der christlich-abendländischen Kultur“, heißt es in einer am 9. Dezember veröffentlichten Stellungnahme des theologisch konservativen Zusammenschlusses in Europa und Südafrika. Sie ist unterzeichnet vom Präsidenten der Konferenz, Pastor Ulrich Rüß (Hamburg), dem Vizepräsidenten, Religionslehrer Andreas Späth (Windsbach/Mittelfranken) und dem Ehrenpräsidenten, dem Missionswissenschaftler Prof. Peter Beyerhaus (Gomaringen bei Tübingen). Nach ihren Worten ist die Besorgnis der Schweizer Bevölkerungsmehrheit nachvollziehbar und ernstzunehmen. Wer die Entscheidung als Zeichen von „Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Beschneidung der Religionsfreiheit“ darstelle, gehe von einem trügerischen Bild des Islam aus, wie es durch liberale Vertreter dieser Religion in den Medien vorgestellt werde. Ziel des Islam bleibe „die Islamisierung der ganzen Welt mit der damit bestimmenden Rechtsprechung durch die Scharia gemäß dem Koran“. Diesem Ziel diene „auch der vielfach von vermögenden Ölscheichs finanzierte Bau prächtiger und zum Teil überdimensionierter Moschee, die mit ihren Minaretten möglichst alle Kirchtürme überragen sollen“. Moscheen seien nicht nur Gebetsräume; in ihnen werde oft auch politisch agitiert. Von den Minaretten werde fünfmal am Tag öffentlich der Absolutheitsanspruch des islamischen Gottes Allah und des Propheten Mohammed ausgerufen.

Keine Einschränkung der Religionsfreiheit

Die IKBG bezeichnet es als völlig abwegig, den Schweizern zu unterstellen, sie wollten die muslimischen Einwanderer bei der Religionsausübung behindern: „Das geschieht nirgendwo in ihrem Land und ihren Nachbarländern. Im Gegensatz dazu erfahren christliche Minderheiten in den meisten islamischen Ländern keine Toleranz.“ Sie würden dort oft nicht nur behindert und ausgegrenzt, sondern bisweilen gewalttätig verfolgt. Christen werde selbst der Bau kleiner Kirchengebäude – ohne Turm – und die Einrichtung von Andachtsräumen untersagt. „Der massive Protest gegen das Schweizer Minarettverbot wäre glaubwürdiger, wenn er mit einem ebenso leidenschaftlichem Eintreten für die Religionsfreiheit der Christen gerade auch in islamischen Ländern verbunden wäre“, so die IKBG. Sie ruft die Regierungen und alle Verantwortungsträger in Kirche und Politik auf, „unerschrocken und nachhaltig immer wieder für die Religionsfreiheit der benachteiligten, verfolgten und gefährdeten Christen einzutreten“.

Siehe dazu auch den Beitrag “Minarettverbot und Religionsfreiheit” vom 05.12.2009.

HJE

Erstellt am Donnerstag 10. Dezember 2009
Unter: Christliches Europa, Religionsfreiheit | Keine Kommentare »

Minarettverbot und Religionsfreiheit

Nachdem sich bei uns die Aufregung über die zahlreichen Moscheebauten in Deutschland gelegt hatte, schlugen die Wellen nach dem Votum unserer geschätzten Schweizer Nachbarn zum Minarettverbot wieder hoch. Warum eigentlich machte sich Entsetzen breit?

Hat man Angst vor Vergeltungsakten islamistischer Gruppen? Sieht man – wie Grüne und Rote – die Integration in Deutschland und Europa gefährdet? Verstößt man damit gegen das im Grundgesetz und in den Menschenrechtserklärungen festgeschriebene Recht auf Religionsfreiheit? (siehe Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 18, vom 10. Dezember 1948 und in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Artikel 9).

Warum will sich der Erzbischof von Freiburg, Robert Zollitsch, der auch Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz ist, in diesem Zusammenhang für die Muslime einsetzen? Wo haben sie mehr Freiheit als bei uns? Er sagt unter anderem, dass Leute, die Minarette verbieten, auch Kirchtürme verbieten könnten. – Verboten werden diese nur in der Türkei und anderen islamischen Ländern.

Er sprach auch vom Recht auf einen würdigen Moscheebau – hängt die Würde von der Höhe des Minaretts ab? – Das einzige – immer wieder vorgebrachte – Argument für den Minarettbau ist die Religionsfreiheit (ein sehr dehnbarer Begriff!). Dabei gibt es selbst seitens moderater Muslime die Aussage, dass sie sich dadurch nicht in dieser Freiheit beeinträchtigt sehen.

Sehen wir uns die andere Seite an: “Mit deftiger Rhetorik kritisiert die Regierung in der Türkei das Neubau-Verbot für Minarette in der Schweiz. doch auch in der Türkei haben es religiöse Minderheiten schwer, Gotteshäuser zu bauen oder offiziell genehmigt zu bekommen…” (Aus: Das Kreuz mit den Christen in der Türkei – Deutscher Pfarrer beklagt miserable rechtliche Situation”, Schwarzwälder Bote vom 03.12.2009).

Nun geht es keineswegs darum, gleiches mit gleichem zu vergelten. Die Hoffnung der Bischöfe dabei ist wohl, dass die Muslime vom Entgegenkommen hier bei uns so positiv “überwältigt” werden, dass sie von sich aus den Christen in bestimmten Ländern mehr Freiheit geben. Bisher blieb die Erfüllung dieses Grundgedankens leider  nur ein schöner Traum.

Manche reiben sich dagegen verwundert die Augen, wenn sie den Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 02.12.09 lesen: “In der türkischen Politik, Presse und Bevölkerung wird sehr differenziert über das Minarett-Votum in der Schweiz diskutiert. Bisher gab es noch keine öffentlichen pauschalen Verurteilungen. Ganz im Gegenteil: Das Schweizer Votum, das den Bau von Minaretten verbieten soll, erinnere die türkische Bevölkerung an den eigenen Umgang mit Minderheiten…”. Im türkischen Rechtsblatt Tercüman heißt es: Die Türkei sei auch nicht besser als die Schweiz. “Wenn wir ein Referendum gegen Kirchenglocken abhalten würden, dann würden wohl 90 Prozent für ein Verbot stimmen – und das Land der Schande wären wir.”

Dabei sei das Minarettverbot in der Schweiz noch nicht einmal mit der Situation für Christen in der Türkei vergleichbar, wie der orthodoxe Pater Dositheos gegenüber der Süddeutschen Zeitung erklärte. Schon seit Jahren kämpfen die Grichisch-Orthodoxen für die Wiedereröffnung des Priesterseminars auf der Insel Halki, von der das Überleben des Patriarchats abhängt. Bisher hat sich hier noch nichts getan. Und obwohl die türkischen Christen gerade mal 0,2 Prozent der Bevölkerung ausmachen, werden immer wieder Stimmen laut, die im Christentum eine Bedrohung für Land und Leute sehen.
Solche Beschimpfungen, so berichtet Pater Dositheos, habe er jetzt nach dem Votum noch nicht gehört. Er hätte Anrufe von vielen Türken bekommen, doch „bisher gab es keine Drohungen oder Schikanen.“ Auch der türkische Autor Mehemet Barlas mahnte seine Landesgenossen vor solchen unüberlegten Verurteilungen: „Haben wir vergessen, dass man bei uns Andersgläubige abgeschlachtet hat? Dass das Priesterseminar auf Halki noch immer geschlossen ist?“
Theologen und Politologen aus ganz Europa, einschließlich der Türkei, sehen in dem Minarett-Verbot deshalb auch eine Chance. In ganz Europa müsse nun über das Zusammenleben von verschiedenen Religionen nachgedacht werden, erklärt der Jesuit Felix Körner, der selbst lange in Ankara lebte und arbeitete. Und sagt weiter: „Ich finde es gut, dass diese Diskussion jetzt geführt wird, überall in Europa.“ Quellen: Jesus.de; Süddeutsche Zeitung und Schwarzwälder Bote, sowie Menschenrechtserklärungen.

Schlußbemerkung: Eigentlich ging es bei dem Referendum in der Schweiz nur vordergründig um das Minarettverbot. Der Hintergrund ist das wachsende Unbehagen über die zunehmende Islamisierung Europas. Die Ängste gibt es bei uns genauso, nur darf bei uns das Volk nicht abstimmen.

Es steht uns Deutschen also nicht zu, über die Schweizer herzufallen. Wenig hilfreich ist auch der Kommentar in einer katholischen Kirchenzeitung: “Das Thema Integration und Religionspluralität darf nicht denen überlassen werden, die letztlich nur zündeln wollen. Positionen, die bewußt und systematisch keinen Unterschied machen zwischen Islam und Islamismus, darf man das Feld nicht überlassen. Und Religionsfreiheit ist entweder unteilbar oder es ist keine.” – Hilfreich wäre es vielmehr, sich mit dem real existierenden Islam in Ägypten, Sudan, Saudi Arabien, Pakistan, etc. zu beschäftigen. Was hilft es dem Verständnis des Islams, wenn die hier bei uns lebenden (friedlichen) Muslime nicht repräsentativ für die Wirklichkeit in den oben genannten Ländern sind? (Auch bei uns gibt es Gewaltbereite, die Islamisten – schon fünf Prozent sind fünf zuviel; haben wir es denn mit zwei Religionen zu tun? Kommen sie nicht alle aus der gleichen Wurzel? ) – Dieses akademische Geschwafel über die Religionsfreiheit wird beim dem verstummen, der anfängt, sich aktiv für Menschenrechte/Religionsfreiheit einzusetzen. – Dabei zeigt gerade ein Christ seine Liebe zu den Muslimen besonders dadurch, dass er sie als Freunde gewinnt und sich ihnen gegenüber zu Jesus Christus als den einzigen Weg zu Gott bekennt (Jesus ist der Heiland auch der Muslime: “Niemand kommt zum Vater, außer durch mich”). Natürlich auch im Respekt vor dem Glauben des anderen. Dieser Respekt fällt den bedrängten und geschundenen Christen in den islamischen Ländern oft schwer genug, obwohl sie das Gebot der Feindesliebe kennen.

Heinz Josef Ernst


Erstellt am Samstag 5. Dezember 2009
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Aufruf zur Religionsfreiheit

Anlässlich des Kongresses „Gedenket der Märtyrer – Christenverfolgung heute“ vom 22. bis 25. November 2009 in Schwäbisch Gmünd haben die Veranstalter – das Christliche Gästezentrum Württemberg „Schönblick“ und die Evangelische Nachrichtenagentur idea (Wetzlar) – und die 10 Kooperationspartner sowie die etwa 250 Teilnehmer mit überwältigender Mehrheit einen Aufruf beschlossen >>>mehr.

Der Aufruf richtet sich an die Deutsche Bundesregierung.

Es bestand Einigkeit unter den Kongressteilnehmern: Der Schutz der Religionsfreiheit ist eine wesentliche Grundlage für unser menschenwürdiges Zusammenleben und die friedliche Koexistenz von Staaten. Die Gewährung von Glaubens- und Gewissensfreiheit trägt dazu bei, den “Kampf der Kulturen” zu entschärfen.

In muslimischen Ländern gibt es eine besondere Variante der Religionsfreiheit: Von einer anderen Religion zum Islam zu wechseln ist erlaubt; es wird sogar Zwangs-Islamisierung - besonders bei entführten minderjährigen Mädchen oder jungen Frauen – praktiziert,   aber den Islam zu verlassen und beispielsweise Christ zu werden, ist bei (Todes-)Strafe verboten. Dabei heißt es im Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: “Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden.” – HJE

Erstellt am Freitag 27. November 2009
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Nur bedingte Freilassungen im Iran

Die Freude über die aktuell freigelassenen Christinnen Maryam Rostampour und Marzieh Amirizadeh Esmaeilabad ist nicht ganz ungetrübt (IGFM und Open Doors brachten am 18./19.11.09 die gute Nachricht der Freilassung). Die Haftentlassung ist bei Konvertiten an Bedingungen gebunden: Gängige Praxis im Iran ist es, das Christen nach ihrer Entlassung weiterhin zu gerichtlichen Anhörungen erscheinen müssen.

Dabei sind die beiden Frauen genau genommen gar keine Konvertitinnen: In einer kurzen Verhandlung am 9. August 2009 befragte der Richter sie nach ihrer Religion. Darauf antworteten die Frauen: „Wir lieben Jesus. Und ja, wir sind Christen. Wir wurden in eine muslimische Familie hineingeboren, aber wir waren keine Muslime.“ Der Richter wies sie an, darüber nachzudenken, ob sie ihrem Glauben an Jesus abschwören und zum Islam zurückkehren wollen. Doch die Frauen weigerten sich und blieben Jesus treu. – Was für eine Logik: Wie kann jemand zurückkehren zu einem Glauben, den er nie gehabt hat?

Die IGFM appelliert jetzt auch, den am 12. Oktober 2009 in der Provinz Guilan inhaftierten Pastor Youcef Nadarkhani freizulassen. Der Pastor war wegen seines Protestes gegen den Koran-Zwangsunterricht für christliche Kinder eingesperrt worden. Die IGFM: “Pastor Nadarkhani hat nur die ihm zustehenden Menschenrechte auf Meinungsfreiheit ausgeübt!” Die IGFM hebt in Verbindung mit dem Recht auf Religionsfreiheit den Appell von Papst Benedikt XVI vom 29.Oktober 2009 zur Wahrung der Rechte der christlichen Minderheit  an den neuen iranischen Vatikan-Botschafter Akbat Naseri hervor. Wie ‘Die Tagespost’ am 3.11.09 berichtete, hofft Benedikt, dass sich ein vertrauensvoller und aufrichtiger Dialog zwischen dem heiligen Stuhl und den iranischen Behörden entwickle, um die Situation der christlichen Gemeinden im Land zu verbessern. Dies sagte der Pontifex bei der Überreichung des Beglaubigungsschreibens an den oben genannten Botschafter.

Die schlechte Nachricht aus dem Iran: Die Vollstreckung des Todesurteils an einen kurdischen Gefangenen konnte nicht mehr verhindert werden:

Der Anwalt des 28jährigen Ehsan Fattahian wurde am Sonntag den 8. November darüber informiert, dass er sich Mittwoch, dem 11. November um vier Uhr morgens im Zentralgefängnis von Sanandaj zur Hinrichtung seines Mandanten einfinden solle. Sanandaj ist die Hauptstadt der iranischen Provinz Kurdistan im Nordwesten des Landes, knapp 400 km westlich von Teheran. Ehsan Fattahian befand sich dort – zusammen mit anderen politischen Gefangenen – im Hungerstreik.
Nach Angaben der IGFM werden die Hinrichtungen in der Regel durch Strangulieren vollstreckt, indem die Opfer mit einem Strick um den Hals langsam an einem Kran in die Höhe gezogen werden. Der Todeskampf der Opfer dauere zum Teil mehrere Minuten.
(Sechzehn weitere politische Aktivisten der kurdischen Minderheit des Iran sollen ebenfalls auf Ihre Exekution warten).

Heinz Josef Ernst

Erstellt am Donnerstag 19. November 2009
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Hoffnung für ehemalige Muslime im Iran?

Open Doors. Im Iran können ehemalige Muslime möglicherweise neue Hoffnung schöpfen. Das Parlament soll die umstrittene Änderung im Strafrecht, demnach Muslime, die den Islam verlassen haben, rechtlich die Todesstrafe droht, gestrichen haben. Bislang ist diese Strafe nur nach islamischem Recht (Scharia) möglich. Das Hilfswerk für verfolgte Christen Open Doors hatte zu weltweiten Gebeten für ehemalige Muslime aufgerufen, nachdem im September 2008 mit großer Mehrheit das Gesetz vom Parlament gebilligt wurde. Die Organisation Christian Solidarity Worldwide (CSW) in Großbritannien verwies am 26. Juni auf einen Bericht der persischen Sektion der BBC. CSI berichtete, dass Ali Shahrokhi, Mitglied des Rechtsausschuss im iranischen Parlament, die staatliche Nachrichtenagentur des Iran (IRNA) über diesen Beschluss informiert habe. Demnach sollen Konvertiten nicht mehr mit dem Tod bestraft werden, weil sie den Islam verlassen haben. Die Billigung des neuen Strafrechts im Iran löste internationale Proteste aus. Letztlich muss der Wächterrat dem Gesetz noch zustimmen. Das einflussreichste Gremium im Iran kann bei jedem Gesetz sein Veto einlegen, wenn es seiner Meinung nach der Verfassung und dem islamischen Recht widerspricht.

Möglicherweise gibt es einen Zusammenhang zwischen dieser Entscheidung und den Protesten nach der umstrittenen Präsidentschaftswahl, so Joseph Grieboski, Präsident des Instituts für Religion und öffentliche Politik (Washington, USA): „Würde das Regime die Präsidentschaft von Mahmud Achmadinedschad hochhalten und dann ein restriktives Strafrecht durchsetzen, würde der internationale Druck auf den Iran für das Regime untragbar werden.” Grieboski wertet diese Entwicklung daher nicht als ein Zeichen der Öffnung, sondern als eine Art Selbstschutz. Seit dem Amtsantritt Ahmadinedschads vor vier Jahren hat sich Lage der christlichen Minderheit im Land verschlechtert. In jüngster Zeit gab es Verhaftungswellen von Christen. Seit Jahren belegt der Iran einen 3. Platz auf dem Open Doors-Weltverfolgungsindex. Die Christen dort berichten von unverminderter Unfreiheit und Verfolgung. Besonders ehemalige Muslime – schätzungsweise 100.000 – müssen sich oft heimlich in Hausgemeinden treffen. Quellen: mit Compass Direct/Übersetzung Open Doors Deutschland

Gebetsanliegen: Beten wir weiterhin

  • für die Religionsfreiheit im Iran. Offiziell sind nur ethnische Christen von der Regierung anerkannt. Ehemalige Muslime werden von Sicherheitsbehörden verhört oder verhaftet.
  • für die ethnischen Gemeinden im Iran. Kommen am christlichen Glauben interessierte Muslime in eine Kirche, dürfen Kirchenleiter ihnen nicht das Evangelium verkünden. Bei Missionsversuchen droht die Schließung der Kirche.
  • für die gefangenen Christinnen Maryam Rostampour (27) und Marzieh Amirizadeh Esmaeilabad (30). Sie sollen in Einzelhaft sein.

Erstellt am Mittwoch 15. Juli 2009
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